Oberpräsident
Hans J. Zinken |
Generalsekretär
Klaus Schreiber |
Präsident
Wolfgang Wilke |
Vizepräsident Horst Schnauz |
Koordinator
Wolfgang Förmer |
Öffentlichkeitsarbeit Fritz Engau |
Revisorin
Marion Langer |
Finanzen Marie-Luise Wegmann |
Aufgaben im Präsidium
Der Oberpräsident führt den Vorsitz
im Präsidium
Der Präsident bzw. einer der Vizepräsidenten oder
ein vom Oberpräsidenten benannter Vizepräsident
vertritt den Oberpräsidenten in dessen Auftrag
bzw. bei dessen Verhinderung
Der Generalsekretär leitet die
Geschäftsstelle der Gesellschaft,
er ist insbesondere verantwortlich für die
Verbindung und den Austausch
zwischen Präsidium und den Mitgliedern
Der Koordinator stellt als Präsidiumsmitglied die Verbindung
zwischen den Beauftragten,
den Ausschüssen und dem Präsidium her.
Er übermittelt die Beschlüsse des Präsidiums
an die in Frage kommenden
Beauftragten und Ausschüsse und berichtet
dem Präsidium.
Der Referent für Öffentlichkeitsarbeit
arbeitet als Präsidiumsmitglied mit den örtlichen Medien zusammen
und sorgt dafür, dass die Tätigkeit
der Gesellschaft in ausreichender
und angemessener Weise in der Öffentlichkeit vertreten wird.
Die präsidialen Revisoren bzw. Revisorinnen prüfen mindestes
einmal im Jahr rechtzeitig vor
der Jahreshauptversammlung die Buchführung
des Finanzreferenten
und berichten dem Präsidium und der Jahreshauptversammlung
schriftlich über das Ergebnis ihrer Prüfung.
Die Revisoren dürfen kein weiteres Amt ausüben
Das Präsidialmitglied für Finanzen, Liegenschaften und Wertstände sorgt sich um die rechte, billige und wohl
geordnete Verteilung allfälliger wohlmeinender Zuwendungen
materieller oder immaterieller Art, welche der Gesellschaft für die
in der Grundsatzerklärung dargelegten Aufgaben anheim
gegeben werden. Er bzw. sie ist zur jederzeit nachprüfbaren Buchhaltung
verpflichtet.
Präsidium im Sinne des § 26 BGB sind
der Oberpräsident, Präsident, Generalsekretär und die Vizepräsidenten,
jeder ist alleinvertretungsberechtigt.
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