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| Oberpräsident
          Hans J. Zinken  | 
      Generalsekretär
          Klaus Schreiber  | 
      Präsident
          Wolfgang Wilke  | 
      Vizepräsident Horst Schnauz  | 
   
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| Koordinator
          Wolfgang Förmer  | 
      
              Öffentlichkeitsarbeit Fritz Engau  | 
       Revisorin
          Marion Langer  | 
      Finanzen Marie-Luise Wegmann  | 
   
Aufgaben im Präsidium
           Der Oberpräsident führt den Vorsitz
           im Präsidium
  
        
           Der Präsident bzw. einer der Vizepräsidenten oder
           ein vom Oberpräsidenten benannter Vizepräsident  
           vertritt den Oberpräsidenten in dessen Auftrag
           bzw. bei dessen Verhinderung
        
           Der Generalsekretär leitet die
           Geschäftsstelle der Gesellschaft, 
           er ist insbesondere verantwortlich für die
           Verbindung und den Austausch
           zwischen Präsidium und den Mitgliedern
        
           Der Koordinator stellt als Präsidiumsmitglied die Verbindung
           zwischen den Beauftragten,
           den Ausschüssen und dem Präsidium her.
           Er übermittelt die Beschlüsse des Präsidiums
           an die in Frage kommenden
           Beauftragten und Ausschüsse und berichtet
           dem Präsidium.
        
           Der Referent für Öffentlichkeitsarbeit
           arbeitet als Präsidiumsmitglied mit den örtlichen Medien zusammen  
           und sorgt dafür, dass die Tätigkeit
           der Gesellschaft in ausreichender    
           und angemessener Weise in der Öffentlichkeit vertreten wird.
        
           Die präsidialen Revisoren bzw. Revisorinnen prüfen mindestes
           einmal im Jahr rechtzeitig vor 
           der Jahreshauptversammlung die Buchführung
           des Finanzreferenten   
           und berichten dem Präsidium und der Jahreshauptversammlung
           schriftlich über das Ergebnis ihrer Prüfung.
           Die Revisoren dürfen kein weiteres Amt ausüben
        
           Das Präsidialmitglied für Finanzen, Liegenschaften und Wertstände sorgt sich um die rechte, billige und wohl 
           geordnete Verteilung allfälliger wohlmeinender Zuwendungen 
           materieller oder immaterieller Art, welche der Gesellschaft für die 
           in der Grundsatzerklärung dargelegten Aufgaben anheim 
           gegeben werden. Er bzw. sie ist zur jederzeit nachprüfbaren Buchhaltung 
           verpflichtet.
        
Präsidium im Sinne des § 26 BGB sind
           der Oberpräsident, Präsident, Generalsekretär und die Vizepräsidenten,
           jeder ist alleinvertretungsberechtigt.
       
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